Dr.med.vet. Karina Obermowe & Bianca Eickmann GbR
Oststraße 23 Herford Herringhausen
Dänemark gehört zu den beliebtesten Reisezielen für Hundehalter. Lange Strände, viel Natur und zahlreiche Hundewälder machen das Land für Mensch und Hund attraktiv. Dennoch gibt es einige Besonderheiten, die Du vor der Reise kennen solltest.
Für die Einreise nach Dänemark benötigt Dein Hund:
Wichtig: Die Tollwutimpfung muss bei der ersten Impfung mindestens 21 Tage vor der Einreise erfolgt sein. Welpen dürfen daher meist erst ab einem Alter von 15 Wochen einreisen.
Seit 2010 gelten in Dänemark besondere Regelungen für bestimmte Hunderassen und deren Mischlinge. Für insgesamt 13 Rassen besteht ein Einfuhr- und Haltungsverbot.
Besonders wichtig: Nicht nur die tatsächliche Abstammung kann eine Rolle spielen, sondern auch das äußere Erscheinungsbild. Sieht ein Hund einer verbotenen Rasse ähnlich, können die Behörden Nachweise über seine Herkunft verlangen.
Wenn Dein Hund optisch einer dieser Rassen ähneln könnte, empfiehlt es sich, vorhandene Abstammungsnachweise oder Zuchtpapiere mitzuführen. Im Einzelfall kann auch eine tierärztliche Bescheinigung hilfreich sein.
In vielen Naturschutzgebieten und während der Brut- und Setzzeit gelten besondere Vorschriften. An Stränden dürfen Hunde häufig nur in bestimmten Bereichen frei laufen.
Grundsätzlich gilt:
Eine Besonderheit Dänemarks sind die sogenannten Hundewälder („Hundeskove“). Dort dürfen Hunde in den meisten Fällen ohne Leine laufen, sofern sie jederzeit zuverlässig abrufbar sind.
Diese eingezäunten oder klar abgegrenzten Flächen findest Du in vielen Regionen des Landes und sie bieten eine sichere Möglichkeit für Bewegung und Sozialkontakte.
Viele Küstenabschnitte erlauben Hunde. Außerhalb der Hauptsaison dürfen Hunde an zahlreichen Stränden sogar frei laufen.
Während der Sommersaison gelten häufig Leinenpflichten. Die genauen Regelungen können regional unterschiedlich sein. Informiere Dich daher vor Ort über die jeweiligen Bestimmungen.
Auch in Dänemark kommen Zecken und Flöhe vor. Ein geeigneter Parasitenschutz sollte daher bereits vor Reisebeginn erfolgen.
In Dünen- und Heidegebieten lebt außerdem die Kreuzotter. Ein Biss ist selten, kann aber für Hunde gefährlich werden. Typische Anzeichen sind plötzlich auftretende Schwellungen, Schmerzen und Mattigkeit. In diesem Fall solltest Du umgehend einen Tierarzt aufsuchen.
Eine kleine Reiseapotheke kann im Urlaub sehr hilfreich sein. Sinnvoll sind beispielsweise:
Kontrolliere rechtzeitig den Impfstatus Deines Hundes und prüfe, ob der EU-Heimtierausweis vollständig ist. Kurz vor Reisebeginn lässt sich vieles deutlich einfacher erledigen als kurz vor der Grenze.
Wenn Du Fragen zu Impfungen, Parasitenschutz oder einer sinnvollen Reiseapotheke hast, sprechen wir Dich gerne darauf an.
Auch wenn Du gar keinen Urlaub in Dänemark planst, sondern beispielsweise auf dem Weg nach Schweden oder Norwegen durch das Land reist, gelten die dänischen Vorschriften grundsätzlich ebenfalls.
Für Hunde verbotener Rassen oder entsprechende Mischlinge gibt es jedoch eine Ausnahme für die reine Durchreise. Voraussetzung ist, dass Dänemark lediglich als Transitland genutzt wird und der Hund das Land nicht als Reiseziel besucht.
Während der Durchreise darf der Hund das Fahrzeug nur für notwendige, kurze Pausen verlassen. Dabei sollte er stets sicher geführt werden. Für betroffene Hunde gelten zusätzlich besondere Auflagen, beispielsweise das Tragen eines Maulkorbs und eine kurze Leine.
Wer mit einem Hund reist, der möglicherweise einer verbotenen Rasse ähnlich sieht, sollte auch während der Durchreise alle verfügbaren Nachweise zur Abstammung oder Herkunft mitführen.
Da sich gesetzliche Regelungen ändern können und die Beurteilung im Einzelfall den zuständigen Behörden obliegt, empfiehlt sich vor Reiseantritt ein Blick auf die aktuellen Informationen der dänischen Behörden.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Gesetzliche Regelungen können sich ändern. Maßgeblich sind stets die aktuellen Bestimmungen der dänischen Behörden. (Dieser Text stammt aus Juni 2026)